Eines der Felder BT-29, BT-30, BT-31 muss ausgefüllt werden. Dazu gibt es eine Prüfregel:
BR-CO-26
Um dem Käufer eine automatische Identifizierung eines Lieferanten zu ermöglichen, müssen die Kennung des Verkäufers (BT-29), die Kennung der rechtlichen Registrierung des Verkäufers (BT-30) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31) angegeben werden.
Wenn der Empfänger diese Felder nicht benötigt, dann können Sie die Rechnung dennoch erstellen. Nutzten Sie dazu den rechten Button in der entsprechenden Meldung. Damit wird die Validierung nicht durchgeführt und die Rechnung wird erstellt.

Die Sache mit den Einheiten ist so: Die Codes sind fest und kommen aus einer Tabelle. Diese müssen im XML verwendet werden. Im visuellen PDF kann man diese Bezeichner aber ändern. Dazu muss man hinter dem Einheitsfeld das Symbol eintragen, welches in die PDF gedruckt wird.

Wenn Sie etwas im Freifeld Symbol eintragen, dann erscheint dieses im PDF anstelle von H87.